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02.02.2016
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Dienstleistungszentrum 

Prüfung von Krankenhaus-Rechnungen durch die Beihilfestelle

Prüfung von Krankenhaus-Rechnungen durch die Beihilfestelleaktuelle Informationen Datum 02.02.2016 Zur Prüfung der beihilfefähigen Aufwendungen im Zusammenhang mit Krankenhausaufenthalten benötigt die Beihilfestelle neben der jeweiligen Rechnung weitere Unterlagen:1. Entlassungsanzeige Wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt die Rechnung erhalten, dann ist der Rechnung auch eine Entlassungsanzeige beigefügt. Zur beihilferechtlichen Prüfung der Rechnung ist es erforderlich, dass Sie Ihrem Be...
Prüfung von Krankenhaus-Rechnungen durch die Beihilfestelleaktuelle Informationen Datum 02.02.2016 Zur Prüfung der beihilfefähigen Aufwendungen im Zusammenhang mit Krankenhausaufenthalten benötigt die Beihilfestelle neben der jeweiligen Rechnung weitere Unterlagen:1. Entlassungsanzeige Wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt die Rechnung erhalten, dann ist der Rechnung auch eine Entlassungsanzeige beigefügt. Zur beihilferechtlichen Prüfung der Rechnung ist es erforderlich, dass Sie Ihrem Beihilfeantrag nicht nur die Rechnung des Krankenhauses, sondern auch die Entlassungsanzeige beifügen. Ist die Entlassungsanzeige nicht beigefügt, kann vorerst keine Beihilfe gewährt werden. Bei Behandlung in einer Privat-Klinik erhalten Sie möglicherweise keine Entlassungsanzeige. In diesem Fall reichen Sie nur die Rechnung ein.2. Wahlleistungsvereinbarung Nach § 26 Absatz 1 Nummer 3 der Bundesbeihilfeverordnung (BBh V) sind Wahlleistungen an-lässlich einer Krankenhausbehandlung grundsätzlich beihilfefähig. Um die Beihilfefähigkeit der Wahlleistungen prüfen zu können, benötigt die Beihilfestelle die Wahlleistungsvereinbarung. Wenn Sie eine Chefarztrechnung erhalten oder in der Krankenhausrechnung ein Zweibett-zimmer gesondert in Rechnung gestellt wird, reichen Sie mit dem Beihilfeantrag bitte nicht nur die jeweilige Rechnung, sondern auch die von beiden Vertragsparteien unterschriebene Wahlleistungsvereinbarung ein. Ist die Wahlleistungsvereinbarung nicht beigefügt, kann für die...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 02.02.2016